Honorar

Folgende Kosten entstehen Ihnen:

Erstanamnese Erwachsene

Praxis / Telefon / Video-Telefonie

ca. 1,5 – 2 Std.
€ 200,-

Erstanamnese Kinder

ca. 1 Std.
€ 180,-

Folgetermin

Folgeanamnese / Fallverlaufsanalyse Erw. und Kinder

ca. 0,5 – 1 Std.
mind. € 50,-

Anamnese im akuten Krankheitsfall

Anamnese im akuten Krankheitsfall
einschl. Fallanalyse
mind. € 42,-

Erstanamnese Erwachsene

Praxis / Telefon / Video-Telefonie

ca. 1,5 – 2 Std.
€ 200,-

Erstanamnese Kinder

ca. 1 Std.

€ 180,-

Folgetermin

Folgeanamnese / Fallverlaufsanalyse Erw. und Kinder

ca. 0,5 – 1 Std.
mind. € 50,-

Anamnese im akuten Krankheitsfall

Anamnese im akuten Krankheitsfall inkl. Fallanalyse
mind. € 42,-

Erstanamnese Erwachsene

Praxis / Telefon / Video-Telefonie

ca. 1,5 – 2 Std.
€ 200,-

Erstanamnese Kinder

ca. 1 Std.

 € 180,-

Folgetermin

Folgeanamnese / Fallverlaufsanalyse Erw. und K

ca. 0,5 – 1 Std.
mind. € 50,-

Anamnese im akuten Krankheitsfall

Anamnese im akuten Krankheitsfall inkl. Fallanalyse
mind. € 42,-

Häufig gestellte Fragen:

Häufig gestellte Fragen:

Häufig gestellte Fragen:

Nein, gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten eines Heilpraktikers nicht.

Wenn Sie über eine private Kranken- oder Zusatzversicherung verfügen, prüfen Sie bitte vorher die entsprechenden Versicherungsbedingungen oder fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach, ob eine Kostenübernahme ganz oder teilweise möglich ist.

Die Behandlung richtet sich nach Ihrem individuellen Anliegen. Zwischen den einzelnen Terminen können je nach Bedarf und Indikation wenige oder viele Wochen liegen.

Ich führe meine Praxis nach einem Bestellsystem, was bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist. Falls etwas dazwischenkommt und Sie den vereinbarten Termin absagen müssen, bitte ich Sie um eine kurze Nachricht, damit ich die vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen kann. Bis zu 24 Stunden vor dem Termin ist die Absage des Termins kostenlos, danach fallen bis zu 100% des vereinbarten Honorars an.

Generell unterliegen Heilpraktiker einer zivilrechtlichen Schweigepflicht / Verschwiegenheitspflicht gegenüber Dritten.

Ich bin somit zur Verschwiegenheit verpflichtet, außer Sie entbinden mich schriftlich von dieser. Das wäre z.B. dann der Fall, wenn es um einen Austausch mit Ärzten und Psychiatern geht.

Darüber hinaus habe ich keine Verschwiegenheitspflicht, soweit ein Gesetz mich davon entbindet (z.B. rechtfertigender Notstand §34 StGB) oder ich zur Erfüllung eines Gesetzes/Vertrages dazu verpflichtet bin.